Küchen Ab- und Aufbau / Möbeländerungen
Passen Ihre Möbel nicht mehr in Ihr neues Domizil? Unsere Schreiner erledigen das für Sie!
Elektroanschlüsse / Malerarbeiten / Teppichreinigungen
Erledigen wir selbst oder organisieren terminlich abgestimmt einen Fachbetrieb.
Einpacken / Auspacken
Entweder durch Sie oder durch uns.
Einlagerungen
Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Haus ist nicht bezugsfertig? Das alles ist für uns kein Problem!
Wir lagern Ihr Umzugsgut im Möbelcontainer - solange Sie wünschen.
Antiquitäten
Werden mit größter Sorgfalt und all unserer Erfahrung verpackt und transportiert. Die Höhe der Versicherung erfolgt nach Ihren Vorstellungen.
Schwergut / Tresore
Hierfür verfügen wir über spezielles Equipment. Kombiniert mit Stapler, Außenaufzug und Hebebühne sind wir für alle Sonderaktionen gerüstet.
Wenn wir fertig sind, hängen alle Bilder, Lampen und Gardinenstangen, alle Geräte sind angeschlossen und Sie können Ihr neues Reich genießen.
Alles Gründe wo wir Ihnen helfen können. Ob 1 oder 50 Arbeitsplätze, wir können das.
Lassen Sie Profis an Ihre Heiligtümer ran!
Solche Einsätze lieben wir!
Alle Jahre wieder heißt es nicht nur zur Weihnachtszeit, sondern in jedem
Aufbewahrungsfristen sind abgelaufen, Akten müssen entsorgt werden. Wir bieten von der normalen Aktenentsorgung bis zur vertraulichen Aktenvernichtung alles an.
"normale Aktenentsorgung"
"vertrauliche Aktenvernichtung"
werden in verschlossene Rollcontainer (siehe Bild) eingeladen und vernichtet.
(Verschiedene Größen ab 240 Li.= ca. 28 Aktenordner)
Sie bekommen natürlich einen Vernichtungsnachweis!
Sicherheitsstufe 3 mit Verschwiegenheitserklärung und Anwesenheitsliste mit Personaldaten unserer Mitarbeiter!
P.S. Alle Mitarbeiter haben ein polizeiliches Führungszeugnis ! (ohne Eintragung!)
Gerne unterbreiten wir Ihnen unser unverbindliches Angebot!
Nachfolgende Arbeiten sind in unserem Service-Paket enthalten:
Oben genannte Leistungen sind für Umzugskunden im Angebot enthalten!
Preise für Ihren Wasserbettenservice (Ohne Umzugstätigkeiten)
Vorher...
Nachher...
Wir vermieten auch Umzugscontainer, wenn Sie Ihren Umzug selber organisieren wollen. Den Container können wir fast überall abstellen. Mit Google-Earth sehen wir uns die Örtlichkeiten vorher über Satellit an oder wir kommen persönlich vorbei.
Sie sagen uns wann Sie beladen und entladen wollen und wir sind parat.
Je Container und Kalendertag | € 25,00 |
Bring- und Abholgebühr 1 LKW + 1 Fahrer je Std. |
€ 75,00 |
Kleiderkarton | je Stück | zur Miete | € 9,50 |
Faltkarton | je Stück | zur Miete | € 2,50 |
Umzugsdecken | je Stück | zur Miete | € 0,25 |
Klebeband | je Stück | zum Verkauf | € 2,00 |
Ziehfolie | je Rolle | zum Verkauf | € 19,00 |
Bitte Ausstattung bei Bestellung angeben. |
Wir helfen bei allen Umzugsfragen!
Mit einem Umzug aus beruflichen Gründen sind Sie fast immer auf der sicheren Seite, wenn es um Absetzbarkeit der Umzugskosten geht. Berufliche Gründe sind zum Beispiel:
Generell wichtig: Führen Sie genau Buch und sammeln Sie Belege, sobald Sie im Zusammenhang mit Ihrem Umzug eine Ausgabe tätigen- dann können folgende Umzugskosten bei der nächsten Steuererklärung angegeben werden:
Sie haben die Wahl, ob Sie die Umzugskosten Posten für Posten abrechnen möchten oder einen Pauschalbetrag in Anspruch nehmen. Seit 2009 gelten folgende Pauschalbeträge: € 715,- für Ledige, € 1.429,- für Verheiratete und € 313,- für jedes weitere Haushaltsmitglied.
Bei einem Umzug aus privaten Gründen (oder wenn private Gründe die beruflichen Gründe für einen Umzug überwiegen), können Sie deutlich weniger Umzugskosten von der Steuer Absetzen. Auch hier gilt allerdings: Lassen Sie sich unbedingt alle Leistungen, auch von privaten Helfern, quittieren und sammeln Sie die Belege.
Bei privaten Umzügen sind grundsätzlich nur der Transport des Umzugsgutes durch ein Umzugsunternehmen absetzbar, außerdem Kosten für Schönheitsreparaturen und Renovierungen an der Wohnung und Auslagen, die beim Ummelden von Personen oder Fahrzeugen entstehen.
Bitte prüfen Sie alle Hinweise nochmal von Ihren Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe, da sich ständig Änderungen ergeben.
Im Optimalfall übernimmt der Arbeitgeber für einen beruflich bedingten Umzug dieUmzugskosten komplett oder zumindest die Kosten für eine Spedition. Denn er hat die Möglichkeit, dem Mitarbeiter alle steuerlich absetzbaren Kosten Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zu erstatten.
Wenn es um einen neuen Arbeitsvertrag geht, sollte unbedingt über die Übernahme der Umzugskosten verhandelt werden, wenn für den neuen Job ein Umzug notwendig ist. Bleiben die Kosten für einen berufliche bedingten Umzug beim Arbeitnehmer hängen, so hat er mehrere Möglichkeiten, diese von der Steuer als Werbungskosten abzusetzen.
Diese Möglichkeiten stehen Arbeitnehmern zu
Ein Arbeitnehmer kann für seine Ausgaben infolge eines beruflich veranlassten Umzugs entweder von der Umzugspauschale Gebrauch machen, die Kosten in der tatsächlichen Höhe absetzen oder beides miteinander kombinieren. Um die angefallenen Kosten abzusetzen, ist es erforderlich, alle Ausgaben akribisch zu dokumentieren und gültige Belege dafür zu beschaffen und zu sammeln.
„Diese Arbeit lohnt sich nur dann, wenn die Kosten die Pauschalen übersteigen oder die Pauschalen keine Anwendung finden, wie bei einem Umzug im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi)
So hoch sind die Pauschalen seit März 2020
Die Nutzung der Umzugs-kostenpauschale ist einfach. Sie beträgt seit dem 1. März 2020 für Singles € 820,- und für Verheiratete bzw. Lebenspartner € 1.639,-. Für jedes Kind oder sonstigen Angehörigen im Haushalt kommen jeweils noch € 361,- dazu.
Die Pauschale für Verheiratete darf auch von geschiedenen oder verwitweten Personen genutzt werden. Alleinerziehende sind in diesem Fall ebenfalls gleichgestellt. Einer vierköpfigen Familie stehen beispielsweise € 2.361,- zu. Da diese Pauschale jährlich angepasst wurde, ist u. a. das Jahr, für das die Steuererklärung gefertigt wird, maßgebend. Weiterhin muss der letzte Umzugstag in diesem Jahr mindestens auf den 1. März 2020 gefallen sein, damit die höhere Pauschale herangezogen werden kann.
Erfolgt innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ein weiterer beruflich veranlasster Umzug, werden die Pauschalen um 50 Prozent erhöht. Genauere Informationen dazu sind, im Bundesumzugsgesetz zu
finden.
Diese Kosten können zusätzlich abgesetzt werden
Abgesehen von dieser Pauschale können die Kosten für eine Spedition, Fahrtkosten zur Wohungsbesichtigung oder für den Umzug selbst, Verpflegungsmehraufwendungen, doppelte Mietzahlungen für die alte oder neue Wohnung und eine Pauschale für Kochgeräte in Höhe von € 230,-, sofern ein Herd gekauft werden musste, auch noch geltend gemacht werden.
Hier zeigt der Aussenaufzug seine Stärke!
Umzug in Reischach am Hang
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Wir queren Bäche für Sie
Zwangsräumung
Auch bei strömenden Regen versuchen wir unser Bestes für unsere Kundschaft
Für Sie bewältigen wir auch die engsten Herausforderungen!